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  1. Handlungsanweisungen
  2. Verhalten im Verdachtsfall

HandlungsanweisungVerhalten im Verdachtsfall einer
SARS-CoV-2 Infektion

 

Aushang vom 11.11.2020 herunterladen

Aushang vom 22.10.2020 herunterladen

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ob Ihr im Falle einer Atemwegsinfektion an SARS-CoV-2 infiziert seid, kann nur vom Arzt festgestellt werden. Deshalb ist es insbesondere in der bevorstehenden kalten Jahreszeit wichtig, dass Ihr bereits auch bei leichten Anzeichen einer Atemwegsinfektion zu Hause bleibt und umgehend telefonisch Euren Vorgesetzten und Euren Hausarzt informiert.

Ein Verdacht einer Infektion durch SARS-CoV-2 kann sich aber nicht nur durch eigene Krankheitsanzeichen ergeben, sondern auch durch die tabellarisch dargestellten Sachverhalte.

Je nach Sachverhalt ergibt sich dabei eine unterschiedlich hohe Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben.

Eine hohe Wahrscheinlichkeit entspricht dabei der Einstufung eines begründeten Verdachtsfalls; eine mittlere Wahrscheinlichkeit die eines Verdachtsfalls.

Generell gilt:

Bei einem begründeten Verdachtsfall stets zu Hause bleiben, bei einem Verdachtsfall in Absprache mit dem Vorgesetzten zu Hause bleiben, sofern dies möglich ist.

In allen Fällen ist stets umgehend der Vorgesetzte zu informieren, der mit Euch die, ggf. individuelle, weitere Vorgehensweise bespricht!

Immer so lange zu Hause bleiben gem. der erhaltenen Krankschreibung bzw. der vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne!

 

Bleibt gesund!
Euer Corona-Kernteam

 

Eine Meldung der Verdachtsfälle erfolgt an den Verteiler-Verdachtsfall Verteiler-Verdachtsfall@otto-chemie.de durch den Vorgesetzten mit dem Formular „Meldung Verdachtsfall“.

 

Sachverhalt

Was ist zu tun?

Mitarbeiter hat Krankheitsanzeichen (auch leichte) einer Atemwegsinfektion ODER ist
Reiserückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet

  • umgehend zu Hause bleiben

 Bei Krankheit Arzt telefonisch kontaktieren!

  • nach dem Arztbesuch den Vorgesetzten informieren, ob ein Corona-Test durchgeführt wird
  • Mitteilung eines Testergebnisses beim Vorgesetzten sobald dieses vorliegt

 Bei Reiserückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet (mehr als 48 Stunden)

  • Vor Rückkehr elektronische „Einreiseanmeldung“ unter: https://einreiseanmeldung.de/#/ 
  • Nach einer Dienstreise in ausländische Risikogebiete, mindestens für 5 Tage zu Hause bleiben (Homeoffice oder Freistellung)
  • Hinweis: von Urlaubsreisen in ausländische Risikogebiete ist abzusehen! Wer dennoch fährt muss ebenfalls mindestens für 5 Tage zu Hause bleiben (Urlaub oder Abbau von Überstunden, so selbstverschuldet)
  • Nach 5 Tagen ist ein Corona-Test durchzuführen
  • Das Testergebnis ist dem Gesundheitsamt und dem Vorgesetzten mitzuteilen.
  • Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes beachten und ggf. den Vorgesetzten über die Dauer informieren!

Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt, weil man als Kontaktperson zu einer bestätigt infizierten Person ermittelt wurde

  • umgehend zu Hause bleiben
  • Vorgesetzten informieren, ob ein Corona-Test angeordnet ist
  • Einreichung der Quarantänebescheinigung beim Vorgesetzten
  • ggf. Mitteilung eines Testergebnisses beim Vorgesetzten sobald dieses vorliegt

Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person
(mind. 15 Minuten und Abstand < 1,5 Meter)

  • umgehend zu Hause bleiben
  • in Absprache mit dem Vorgesetzten Homeoffice oder Freistellung
  • Corona-Test durchführen lassen – Testergebnis dem Vorgesetzten mitteilen
  • ggf. erhaltet ihr eine Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt oder eine Krankschreibung vom Arzt

Kontakt zu einer erkrankten Person ODER
zu einer wegen Verdacht unter Quarantäne gestellten Person in häuslicher Gemeinschaft

  • wenn möglich zu Hause bleiben
  • in Absprache mit dem Vorgesetzten Homeoffice, so dies möglich ist, oder Freistellung – Einzelfallentscheidung durch den Vorgesetzten
  • kleiner Leitfaden zur Einzelfallentscheidung:
    - Sollte die Kontaktperson keine oder nur leichte Erkältungssymptome haben, wie z. B.Schnupfen (verstopfte/laufende Nase) oder schleimiger Husten, so ist Homeoffice oder eine Freistellung nicht zwingend erforderlich – im Falle der Möglichkeit von Homeoffice jedoch empfohlen
    - Sollte die Kontaktperson deutliche Anzeichen einer Atemwegsinfektion, insbesondere Fieber, trockener Husten und Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn haben, so ist Homeoffice oder eine Freistellung zwingend erforderlich
  • im Einzelfall ist eine Verlängerung von Homeoffice oder Freistellung bis zum Ende der Krankschreibung des Angehörigen möglich und sinnvoll

 

 

 

 

 

 

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